Unentschuldigtes Fehlen bei Staffeltagungen
Peter Dorn, 30.08.2011

Unentschuldigtes Fehlen bei Staffeltagungen zieht Strafgeld nach sich
Urteile gegen den SV BW 91 Bad Frankenhausen und den FSV Hirschberg
Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat sich in zwei getrennten schriftlichen Einzelrichterverfahren mit der Nichtteilnahme des SV BW 91 Bad Frankenhausen und des FSV Hirschberg an den Staffeltagungen der Regionalklasse 5 und 2 beschäftigt.
Es urteilte auf der Grundlage der TFV-Satzung § 15/1 h und ahndete das jeweilige unentschuldigte Fehlen mit einer Geldstrafe von 50 Euro. Die Basis dafür bildete die Rechts – und Verfahrensordnung (RuVO) des TFV 2.13.
Hartmut Gerlach
Quelle:TFV Erfurt
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