Unentschuldigtes Fehlen bei Staffeltagungen

Unbekannt , 30.08.2011

Unentschuldigtes Fehlen bei Staffeltagungen

Unentschuldigtes Fehlen bei Staffeltagungen zieht Strafgeld nach sich

Urteile gegen den SV BW 91 Bad Frankenhausen und den FSV Hirschberg


Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat sich in zwei getrennten schriftlichen Einzelrichterverfahren mit der Nichtteilnahme des SV BW 91 Bad Frankenhausen und des FSV Hirschberg an den Staffeltagungen der Regionalklasse 5 und 2 beschäftigt.


Es urteilte auf der Grundlage der TFV-Satzung § 15/1 h und ahndete das jeweilige unentschuldigte Fehlen mit einer Geldstrafe von 50 Euro. Die Basis dafür bildete die Rechts – und Verfahrensordnung (RuVO) des TFV 2.13.


Hartmut Gerlach


Quelle:TFV Erfurt