Schiedsrichterbeleidigung
Peter Dorn, 28.09.2011

Insgesamt 300 Euro Geldstrafe für Funktionäre vom SV Gumpoldia Gumpelstadt
Urteile in der Regionalklasse, Staffel 7
Zwei Urteile in getrennten Verfahren hat das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) nach Innenraumverweisen von zwei Funktionären des SV Gumpoldia Gumpelstadt im Spiel der Regionalklasse 7, Nr. 025, FSV Lautertal Bischofroda – SV Gumpoldia Gumpelstadt am 11.09.2011 gefällt.
Ein Funktionär vom SV Gumpoldia wird wegen eines grob unsportlichen Verhaltens in Tateinheit mit einer fortgesetzten Schiedsrichterbeleidigung entsprechend der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des TFV nach § 19 Ziffer 1 c) zu einer Geldstrafe i. H. v. 150,00 € verurteilt.
Im zweiten Fall wird wegen Schiedsrichterbeleidigung in Tateinheit mit fortgesetztem unsportlichen Verhalten entsprechend der RuVO des TFV nach § 19 Ziffer 1 c) ebenfalls eine Geldstrafe i. H. v. 150,00 € ausgesprochen.
Hartmut Gerlach
Quelle:TFV Erfurt
