Information zu Werbung auf dem Trikotärmel

Peter Dorn, 31.08.2011

Information zu Werbung auf dem Trikotärmel

 

TFV gibt Werbung auf Landesebene frei 


Gemäß § 11, Ziffer 2, der Allgemeinverbindlichen Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung gibt der TFV bekannt, dass für alle Staffeln auf Landesebene jeweils kein gemeinsamer Sponsor für die Werbung auf dem Trikotärmel zur Verfügung steht. Damit kann für eine Mannschaft der Spielklassen auf Landesebene der Trikotärmel für Werbung der einzelnen Vereine für das Spieljahr 2011/2012 freigegeben werden.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der o. g. Vorschriften analog der Werbung auf dem Brustteil der Trikots, wobei die Werbefläche auf dem Trikotärmel 50 qcm nicht überschreiten darf (siehe TFV-Durchführungsbestimmungen zur Trikotwerbung). Für die Ärmelwerbung gilt das gleiche Genehmigungsverfahren wie bei Werbung auf dem Brustteil der Trikots.


Diese Regelung gilt für das Spieljahr 2011/2012.

Die Entscheidung der Freigabe der Werbefläche auf dem Trikotärmel auf Kreisebene obliegt dem jeweiligen KFA