Strafgeld für den FV Einheit 04 Jena

Peter Dorn, 01.12.2011

Strafgeld für den FV Einheit 04 Jena

 

Urteil im Regionalpokal Ost


Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hatte sich mit Zuschauerausschreitungen beim Spiel um den Landespokal Ost Nr. 050 am 12.11.2011 zwischen dem  FSV BW Stadtilm und FV Einheit 04 Jena zu beschäftigen. Es erging im schriftlichen Verfahren dieses Einzelrichterurteil:


Wegen Verstoß gegen §9 der Spielordnung des TFV wird der FV Einheit 04 Jena zur Zahlung eines Strafgeldes verurteilt. Mit Hinweis auf 2.9 des Strafenkataloges zur Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des TFV beträgt das Strafgeld 100,00 €.

 


Begründung:


Bei o. g. Spiel betrat ein Zuschauer der Gastmannschaft (FV Einheit 04 Jena) das Spielfeld und verursachte eine Spielunterbrechung. Das Spiel war daraufhin für sechs Minuten unterbrochen. Die zahlenmäßig ausreichend vorhandenen Ordnungskräfte des Gastgebers griffen nicht ein, ermöglichten somit den gravierenden Verstoß gegen §9 der Spielordnung.


Der umsichtigen Handlungsweise weiterer Jenaer Zuschauer gelang es, den Zuschauer aus dem Innenraum zu entfernen. Diese Angaben stehen fest, aufgrund der Darstellungen im Zusatzbericht des Schiedsrichters und der Einlassung des Vereins FV Einheit 04 Jena, soweit dieser gefolgt werden konnte.


Nach § 2 der RVO des TFV sind die Vereine und ihre Tochtergesellschaften für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, sowie für ihre Zuschauer/Anhänger verantwortlich.


Der gastgebende Verein und der Gastverein haften im Stadion-/ Sportplatzbereich vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art.


Die Haftung der Vereine für Fehlverhalten von ihnen zuzurechnenden Personen ist seit der Einführung der Bestimmung (vgl. § 9 a) der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB) auf dem DFB-Bundestag 2004 und der Transformation in § 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des TFV in den Statuten zweifelsfrei geregelt. Die Rechtslage des TFV ist nicht anders als die sich aus den Rechtsnormen des DFB und der UEFA für den europäischen Fußball ergebende Rechtslage. Letztere wurde bereits mehrfach vom Internationalen Sport- Schiedsgericht (CAS) für rechtmäßig erklärt.


Hartmut Gerlach


Quelle:TFV - Erfurt