Fehlendes Passbild zieht eine Spielwertung nach sich

Peter Dorn, 20.09.2011

Fehlendes Passbild zieht eine Spielwertung nach sich

 

Urteil in der Regionalklasse, Staffel 8


Das Punktspiel Nr. 015 der Regionalklasse, Staffel 8, WSG Zella-Mehlis gegen SG Obermaßfeld/Einhausen, ausgetragen am 27.08.2011, wird für die WSG Zella-Mehlis mit 2:0 Toren und drei Punkten als gewonnen, und mit 0:2 Toren für SG Obermaßfeld/Einhausen als verloren gewertet. Das entschied das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) in einem schriftlichen Einzelrichterverfahren.


Zudem wird der SC 1921 Obermaßfeld wird wegen Verstoßes gegen § 4 Ziffer 2 Abs. 2 der Spielordnung des TFV gem. Punkt 2.13 des Strafenkatalog der RVO des TFV zu einem Strafgeld in Höhe von 50,00 € verurteilt.


In der kurzen Begründung heißt es, dass das Fehlen eines gültigen Passbildes entgegen der Auffassung der SG Obermaßfeld/Einhausen einen groben Mangel darstellt. Das Sportgericht bezieht sich dabei auf das Urteil des Verbandsgerichts (VG-I-2011/12 vom 11.08.2011).


Hartmut Gerlach


Quelle:TFV Erfurt - Sportgericht